Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 17.08.2026
§ 1 Geltungsbereich und Rolle der Plattform
- Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der App und der Website friendlyHelper, betrieben von Tim Fischer, Am Kirchacker 10, 79115 Freiburg („friendlyHelper", „wir").
- friendlyHelper ist eine Vermittlungs- und Abwicklungsplattform: Wir bringen Personen, die einen Einkauf erledigt haben möchten („Auftraggeber"), mit Privatpersonen aus der Nachbarschaft zusammen, die diesen Einkauf übernehmen („Helfer"), und wickeln die Bezahlung über einen Zahlungsdienstleister ab.
- Der Vertrag über die Besorgung kommt ausschließlich zwischen Auftraggeber und Helfer zustande (entgeltliche Geschäftsbesorgung, §§ 675, 662 ff. BGB). Wir sind weder Verkäufer der Waren noch Lieferdienst, nicht Vertragspartei der Besorgung und nicht Arbeitgeber der Helfer. Der Kaufvertrag über die Waren kommt im Geschäft zwischen dem Helfer und dem Händler zustande; zu den Rechten wegen Mängeln der Ware siehe § 10 Abs. 1.
- Zahlungen werden durch die Stripe-Gruppe („Stripe") als Zahlungsdienstleister ausgeführt. Wir führen selbst keine Zahlungsdienste aus und verwahren keine Gelder für Sie; Beträge, die im Rahmen der Abwicklung über unser Konto bei Stripe laufen, sind dort für die Auszahlung an den Helfer gebunden. Für die Zahlungsdienste gelten ergänzend die Bedingungen von Stripe, denen Helfer bei der Einrichtung ihres Auszahlungskontos zustimmen.
- Abweichende Bedingungen der Nutzer finden keine Anwendung.
§ 2 Nutzungsvoraussetzungen und Konto
- Nutzen dürfen die Plattform ausschließlich volljährige Privatpersonen für eigene, nicht-gewerbliche Zwecke. Je Person ist ein Konto zulässig; die Telefonnummer muss verifiziert und je Konto eindeutig sein.
- Auftraggeber benötigen ein gültiges, bei Stripe hinterlegtes Zahlungsmittel. Helfer benötigen zusätzlich eine erfolgreich abgeschlossene Identitätsprüfung (KYC) bei Stripe und ein Auszahlungskonto; ohne aktives KYC ist die Annahme von Aufträgen nicht möglich.
- Erklärung zum privaten Handeln: Vor der ersten Annahme erklärt jeder Helfer, dass er privat und nicht als Unternehmer handelt. Wer erklärt, gewerblich zu handeln, kann während des Pilotbetriebs keine Aufträge annehmen; die Nutzung als Auftraggeber bleibt möglich. Nach zehn abgeschlossenen Aufträgen innerhalb von 30 Tagen ist die Erklärung vor der nächsten Annahme zu erneuern.
- Der Dienst steht während des Pilotbetriebs nur für Lieferadressen im festgelegten Pilotgebiet zur Verfügung; die App prüft das bei der Auftragserstellung.
- Alle Angaben müssen wahr und aktuell sein. Zugangsdaten sind geheim zu halten; über eine unbefugte Nutzung des Kontos sind wir unverzüglich zu informieren.
§ 3 Ablauf eines Auftrags
- Erstellung und Veröffentlichung: Der Auftraggeber erfasst Einkaufsliste (1–25 Positionen), optional ein Wunschgeschäft, ein Ausgabenlimit (10,00–100,00 €), die Servicegebühr (4,00–20,00 €), eine Ersatzregel (Ersatz erlaubt / nur nach Rückfrage / weglassen), die Übergabeart (persönlich an der Tür oder kontaktlose Ablage mit Ablagebeschreibung) und eine Lieferfrist (2–48 Stunden). Vor der Veröffentlichung werden die Gesamtkosten-Obergrenze angezeigt und drei Bestätigungen abgegeben (Selbsterklärung nach § 5, Kenntnisnahme des Rollenmodells nach § 1 und die Erklärung zum sofortigen Beginn der Vermittlung nach § 7 Abs. 2). Mit der Veröffentlichung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Besorgungsvertrags an die Helfer im Umkreis ab.
- Annahme: Nimmt ein Helfer den Auftrag an, kommt der Besorgungsvertrag zwischen Auftraggeber und Helfer zustande. Die Annahme ist die verbindliche Zusage, bis zur Lieferfrist zu liefern und bis zur Höhe des Limits in Vorleistung zu gehen. Gleichzeitig wird das Zahlungsmittel des Auftraggebers über Limit + Servicegebühr + Plattformgebühr (berechnet auf das Limit) autorisiert (noch nicht abgebucht); ohne erfolgreiche Autorisierung kommt keine Annahme zustande.
- Adressfreigabe: Bis zur Annahme sehen Helfer nur einen um 100–300 m versetzten Näherungspunkt; die exakte Lieferadresse wird erst dem annehmenden Helfer angezeigt.
- Einkauf: Nicht verfügbare Artikel werden nach der gewählten Ersatzregel behandelt; bei „Rückfrage" hat der Auftraggeber 15 Minuten Zeit zu antworten, danach gilt „weglassen". Droht die Summe das Limit zu übersteigen, kann der Helfer vor dem Bezahlen eine Limit-Erhöhung (höchstens auf 100,00 €) anfragen; sie wird nur wirksam, wenn der Auftraggeber binnen 15 Minuten zustimmt und die neue Autorisierung gelingt. Überschreitet die Bonsumme das gültige Limit ohne genehmigte Erhöhung, wird höchstens das Limit abgerechnet; die Differenz trägt der Helfer.
- Beleg: Der Helfer fotografiert den Kassenbon (verpflichtend) und gibt die Bonsumme ein; erst danach beginnt die Lieferung. Die Bonsumme ist anschließend unveränderlich (Korrektur nur über den Support).
- Übergabe und Freigabe: Bei persönlicher Übergabe bestätigt der Auftraggeber den Erhalt in der App; bei kontaktloser Ablage dokumentiert der Helfer die Ablage mit Foto. Bestätigt der Auftraggeber nicht und meldet er kein Problem, wird der Auftrag 24 Stunden nach der dokumentierten Lieferung automatisch freigegeben. Auf diese Folge weisen wir den Auftraggeber zu Beginn der Frist ausdrücklich hin und erinnern ihn 4 Stunden vor Ablauf. Die automatische Freigabe tritt nur ein, wenn wir Ihnen den Hinweis bei Fristbeginn zugestellt haben; konnten wir Sie weder per Push-Nachricht noch per E-Mail erreichen, beginnt die Frist erst mit der erfolgreichen Zustellung. Die Freigabe löst allein die Zahlung aus: Ihre Rechte wegen Mängeln der Besorgung und Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt (§ 9 Abs. 5), und Sie können ein Problem auch danach noch melden (§ 9 Abs. 4).
- Kommunikation: Der Auftrags-Chat dient der Koordination. Änderungen des Auftrags (Ersatz, Limit) sind nur über die dafür vorgesehenen Funktionen verbindlich; Chat-Nachrichten ändern den Auftrag nicht.
- Je Auftraggeber sind höchstens 3, je Helfer höchstens 2 laufende Aufträge zulässig.
§ 4 Preise und Zahlung
- Servicegebühr: Vom Auftraggeber beim Erstellen festgelegt (4,00–20,00 €). Sie steht zu 100 % dem Helfer zu.
- Plattformgebühr: Für die Vermittlung und Abwicklung berechnen wir dem Auftraggeber 0,99 € zuzüglich 5 % des Warenwerts, höchstens 5,99 €, kaufmännisch auf Cent gerundet. Vor der Veröffentlichung zeigen wir die Gebühr bezogen auf Ihr Limit an; das ist der Höchstbetrag. Abgerechnet wird sie auf die tatsächliche Bonsumme und ist daher in der Regel niedriger.
- Abbuchung: Mit der Freigabe (Bestätigung, automatische Freigabe oder Support-Entscheid) wird genau Bonsumme + Servicegebühr + Plattformgebühr (auf die Bonsumme) abgebucht; ein nicht genutzter Rest der Autorisierung wird freigegeben. Der Auftraggeber zahlt nie „auf Limit".
- Auszahlung: Der Helfer erhält Bonsumme (Auslagenerstattung) und Servicegebühr in einer Auszahlung; die Überweisung wird unmittelbar nach erfolgreicher Abbuchung angestoßen (Gutschrift je nach Zahlungsdienstleister in der Regel 1–3 Werktage).
- Auszahlungszusage (selbständiges Garantieversprechen): Schlägt die Abbuchung beim Auftraggeber nach der Freigabe endgültig fehl, zahlen wir dem Helfer Bonsumme und Servicegebühr spätestens am 7. Tag nach der Freigabe aus eigenen Mitteln. Diese Zusage ist ein selbständiges Garantieversprechen; sie besteht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Helfer seinen Anspruch gegen den Auftraggeber durchsetzen könnte. Voraussetzung ist, dass der Auftrag gemäß diesen Bedingungen abgewickelt wurde — insbesondere Bonfoto und Liefernachweis vorliegen — und keine Sperre wegen nachgewiesenen Betrugs besteht. Zahlen wir aufgrund dieser Zusage an den Helfer, so tritt er uns bereits jetzt seine Ansprüche gegen den Auftraggeber aus dem betroffenen Besorgungsvertrag in Höhe des von uns gezahlten Betrages ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Helfer stellt uns die zur Durchsetzung nötigen Unterlagen zur Verfügung. Weitergehende Ansprüche des Helfers gegen den Auftraggeber bleiben bei ihm.
- Bis zum Ausgleich eines fehlgeschlagenen Einzugs kann der Auftraggeber keine neuen Aufträge veröffentlichen; die Kosten der Zahlungsabwicklung tragen wir.
- Stornopauschale: In den Fällen des § 6 Abs. 2 wird eine Pauschale von 3,00 € abgebucht und vollständig an den Helfer ausgezahlt.
- Umsatzsteuer: Alle in diesen Bedingungen und in der App genannten Beträge sind Gesamtpreise. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, weil unsere Leistungen nach § 19 Abs. 1 UStG steuerfrei sind (Kleinunternehmerregelung). Entfällt diese Steuerbefreiung, ändert sich der angezeigte Gesamtpreis nur, wenn wir ihn nach § 12 ankündigen und anpassen.
§ 5 Ausgeschlossene Besorgungen
- Zulässig sind ausschließlich Lebensmittel und Drogerieartikel des täglichen Bedarfs aus stationären Einzelhandelsgeschäften im Pilotgebiet; je Auftrag genau ein Geschäft und ein Kassenbon.
- Ausgeschlossen sind insbesondere: Alkohol; Tabak- und Nikotinprodukte einschließlich E-Zigaretten und Nachfüllprodukten; Arznei- und Apothekenwaren; Waren mit gesetzlicher Altersgrenze; Waffen, Munition und Messer; Gefahrstoffe; lebende Tiere; Gutschein-, Guthaben- und Prepaidkarten; Bargeldauszahlungen und Geldtransferleistungen. Ebenfalls ausgeschlossen: Gastronomie und zubereitete Speisen, Abholungen bei Privatpersonen, Retouren sowie Besorgungen in Apotheken.
- Der Auftraggeber bestätigt bei jeder Veröffentlichung, dass sein Auftrag keine ausgeschlossenen Besorgungen enthält (Selbsterklärung). Eine automatische Wortlisten-Prüfung blockiert erkennbare Verstöße; sie ersetzt die Eigenverantwortung des Auftraggebers nicht.
- Helfer dürfen erkennbar unzulässige Positionen nicht besorgen und können sie melden. Beim zweiten Versuch, ausgeschlossene Artikel zu beauftragen, wird das Konto 30 Tage gesperrt (§ 8 Abs. 5).
§ 6 Stornierung und Rückgabe
- Vor Annahme kann der Auftraggeber jederzeit kostenlos stornieren.
- Nach Annahme, vor Einkaufsbeginn kann der Auftraggeber gegen die Pauschale von 3,00 € (§ 4 Abs. 7) stornieren; die restliche Autorisierung wird aufgehoben.
- Ab Einkaufsbeginn ist eine Stornierung durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Ausnahme: Ist die Lieferfrist überschritten und der Einkauf noch nicht abgeschlossen, kann der Auftraggeber kostenlos stornieren; ist der Einkauf bereits abgeschlossen, entscheidet der Support.
- Helfer können einen angenommenen Auftrag vor Einkaufsbeginn zurückgeben; er wird dann wieder für andere Helfer sichtbar, dem Auftraggeber entstehen keine Kosten. Rückgaben fließen in die angezeigte Abbruchquote ein; bei 3 Rückgaben innerhalb von 30 Tagen wird die Annahmefunktion für 7 Tage gesperrt.
- Bricht ein Helfer nach dem Einkauf ab, wickelt der Support den Fall ab: Bei selbst zu vertretendem Abbruch behält der Helfer die Ware und erhält keine Zahlung, der Auftraggeber wird nicht belastet; bei höherer Gewalt entscheidet der Support nach billigem Ermessen.
- Findet sich bis 2 Stunden vor Ablauf der Lieferfrist kein Helfer, endet der Auftrag automatisch und kostenlos; der Auftraggeber erhält einen Vorschlag für einen neuen Versuch.
§ 7 Widerrufsrecht
- Gegenüber friendlyHelper — für den Nutzungsvertrag und für die je Auftrag entgeltliche Vermittlung gegen die Plattformgebühr — steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht nach den §§ 312g, 355 BGB zu: Widerruf binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. Die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind diesen Bedingungen als Anhang beigefügt und jederzeit unter friendlyhelper.de/widerruf.html abrufbar.
- Mit der Veröffentlichung eines Auftrags verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass wir unsere Vermittlungsleistung sofort — vor Ablauf der Widerrufsfrist — erbringen, und bestätigt, Kenntnis davon zu haben, dass sein Widerrufsrecht für diesen Vermittlungsvorgang mit vollständiger Erbringung der Leistung erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB). Diese beiden Erklärungen werden im Veröffentlichungs-Dialog gesondert eingeholt. Bei einem Widerruf vor vollständiger Erbringung kann ein anteiliger Wertersatz anfallen (§ 357a BGB).
- Der Besorgungsvertrag zwischen Auftraggeber und Helfer ist ein Vertrag zwischen zwei Privatpersonen; ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insoweit nicht. Für das Lösen vom Auftrag gilt § 6. Erklärt ein Helfer, dass er gewerblich handelt, kann er über friendlyHelper keine Aufträge annehmen (§ 2 Abs. 3). Sollte ein Helfer entgegen seiner Erklärung als Unternehmer handeln, treffen die daraus folgenden Pflichten — insbesondere Widerrufs- und Informationspflichten — ihn und nicht uns.
- Der Widerruf kann formfrei erklärt werden, etwa per E-Mail an contact@busysignal.de oder mit dem beigefügten Muster-Widerrufsformular.
- Widerrufsfunktion: Sie können Ihren Widerruf auch elektronisch erklären. Dafür stellen wir Ihnen in der App unter „Mein Profil → Konto → Vertrag widerrufen" eine Widerrufsfunktion bereit. Den Eingang Ihrer Erklärung bestätigen wir Ihnen unverzüglich per E-Mail unter Angabe von Inhalt, Datum und Uhrzeit.
§ 8 Pflichten und Verhalten; Sperrung
- Auftraggeber sorgen für eine korrekte Liste, ein realistisches Limit, eine erreichbare Lieferadresse und reagieren auf Rückfragen; sie prüfen die Ware bei Übergabe. Helfer liefern verbindlich bis zur Frist, kaufen höchstens bis zum Limit ein, geben die Bonsumme wahrheitsgemäß an und dokumentieren Bon und Übergabe bzw. Ablage. Helfer erklären vor der ersten Annahme und nach erhöhter Aktivität erneut, dass sie privat und nicht als Unternehmer handeln; bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass diese Erklärung unrichtig ist, können wir sie überprüfen und die Annahme weiterer Aufträge aussetzen.
- Untersagt sind insbesondere: Umgehung der Plattform (Anbahnung über friendlyHelper, Abwicklung oder Bezahlung daran vorbei), Bargeldgeschäfte zwischen Nutzern, Weitergabe von Kontaktdaten zu diesem Zweck, Mehrfach- oder Fremdkonten, Manipulation von Belegen oder Vertrauenssignalen sowie Belästigung oder Diskriminierung anderer Nutzer.
- Steuern und Abgaben der Helfer: Einnahmen aus Besorgungen (Servicegebühren, Stornopauschalen) können einkommensteuer-, umsatzsteuer- und gewerberechtlich relevant sein. Für die korrekte Behandlung ist allein der Helfer verantwortlich; friendlyHelper leistet keine Steuerberatung, stellt aber im Onboarding allgemeine Informationen bereit. Als Plattformbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet (PStTG, Umsetzung der EU-Richtlinie „DAC7"), Helfer zu identifizieren — einschließlich ihrer Steuernummer — und ihre Vergütungen jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Helfer sind verpflichtet, die dafür nötigen Angaben vollständig und richtig bereitzustellen. Fehlen sie, erinnern wir zweimal; bleiben sie danach aus, sperren wir die Annahme weiterer Aufträge, bis die Angaben vorliegen. Bereits verdiente Beträge zahlen wir aus.
- Kein Beschäftigungsverhältnis, keine Versicherung durch uns: Helfer entscheiden frei, ob und welche Aufträge sie annehmen; sie sind nicht in unsere Organisation eingegliedert. Sie sind über friendlyHelper nicht haftpflicht- oder unfallversichert; wir empfehlen Helfern, ihren eigenen Versicherungsschutz zu prüfen (siehe Hinweise in der App).
- Sperrung: Wir können Konten vorübergehend oder dauerhaft sperren, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere: wiederholte Rückgaben (7-Tage-Annahmesperre nach § 6 Abs. 4), zweiter Verstoß gegen § 5 (30 Tage), nachgewiesener Betrug (dauerhaft), schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen diese Bedingungen, gesetzliche Verpflichtung (Abs. 3). Gesperrte Nutzer erhalten eine Begründung, die den Grund, die zugrunde liegenden Tatsachen und die Bestimmung dieser Bedingungen oder die Rechtsvorschrift nennt, auf die wir uns stützen, sowie einen Hinweis auf die Möglichkeit der Überprüfung. Sie können sich dazu an contact@busysignal.de wenden; wir antworten innerhalb angemessener Frist mit einer begründeten Entscheidung. Laufende Aufträge gesperrter Nutzer wickelt der Support einzeln ab.
- Meldungen und Moderation: Jeder Nutzer kann Aufträge, Profile und Chat-Inhalte melden. Wir prüfen Meldungen zeitnah und sorgfältig und entscheiden nicht automatisiert; die Wortlisten-Prüfung nach § 5 Abs. 3 ist die einzige automatische Inhaltskontrolle und blockiert lediglich die Veröffentlichung einzelner Aufträge unter Nennung der betroffenen Position. Gegen Entscheidungen steht der Kontaktweg nach Abs. 5 offen.
§ 9 Streitfälle, Beweisregeln, Kulanz
- Probleme mit einer Lieferung können ab der dokumentierten Lieferung bis 48 Stunden danach strukturiert gemeldet werden (davor: „Zustellhindernis melden"). Eine Meldung vor der Freigabe pausiert Abbuchung und Freigabe-Timer; der Support entscheidet in der Regel binnen 48 Stunden, spätestens binnen 96 Stunden, auf Grundlage der Nachweise (Bonfoto, Bonsumme, Übergabebestätigung bzw. Ablagefoto, Chatverlauf) und teilt die Entscheidung beiden Seiten mit Begründung mit.
- Beweisregel: Liegt eine Übergabebestätigung oder ein taugliches Ablagefoto vor, gilt die Lieferung als nachgewiesen. Fehlt ein Liefernachweis, wird dem Auftraggeber erstattet; der Helfer erhält dann keine Auszahlung.
- Unklarheitsregel zugunsten beider Seiten: Ist die Beweislage unklar und beträgt die Bonsumme höchstens 50,00 €, erstatten wir dem Auftraggeber und zahlen dem Helfer die Bonsumme aus unserem Kulanzbudget; über 50,00 € entscheidet der Support im Einzelfall. Bei nachgewiesenem Missbrauch dieser Regel entfällt sie für den betreffenden Nutzer; Betrug führt zur dauerhaften Sperre.
- Meldungen nach der Freigabe (bis 48 Stunden nach Lieferung) behandeln wir im Kulanzweg ohne Rückgriff auf den Helfer, außer bei nachgewiesenem Betrug. Ein Anspruch auf Kulanzleistungen über die Regel in Abs. 3 hinaus besteht nicht.
- Gesetzliche Ansprüche der Nutzer untereinander bleiben unberührt; die Entscheidung des Supports regelt nur die Zahlungsabwicklung über die Plattform.
§ 10 Haftung
- Für die Besorgung haftet der jeweilige Vertragspartner: Die Auswahl, der Transport und die Übergabe der Waren sind Leistungen des Helfers gegenüber dem Auftraggeber. Helfer sind nicht unsere Erfüllungsgehilfen; wir übernehmen keine Gewähr für die Ausführung der Besorgung oder die Beschaffenheit der Waren. Ansprüche wegen Mängeln der Ware stehen zunächst dem Helfer zu, weil er den Kaufvertrag mit dem Händler geschlossen hat. Er tritt diese Ansprüche mit der Übergabe an den Auftraggeber ab und übergibt ihm den Kassenbon als Nachweis; das Bonfoto steht beiden Seiten in der App zur Verfügung.
- Für unsere eigene Leistung (Vermittlung, Abwicklung, Betrieb der Plattform) haften wir unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie (insbesondere § 4 Abs. 5).
- Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf) ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht; Wartungsfenster liegen in der Regel nachts. Die Haftung nach den Absätzen 2 und 3 bleibt unberührt.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
- Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Nutzer können ihn jederzeit ohne Frist beenden, indem sie ihr Konto in der App löschen; laufende Aufträge sind zuvor abzuwickeln, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
- Wir können den Nutzungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen; das Recht zur Sperrung (§ 8 Abs. 5) und zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Während des Pilotbetriebs können wir den Dienst mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen einstellen; laufende Aufträge werden vollständig abgewickelt, danach werden keine neuen Aufträge mehr angenommen.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
- Wir können diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit ein sachlicher Grund besteht (Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung, behördliche Vorgaben, neue oder geänderte Funktionen, Sicherheitsanforderungen) und die Änderung den Nutzer nicht unangemessen benachteiligt.
- Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie ihnen zustimmen. Wir kündigen sie mindestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform an (E-Mail und Hinweis in der App) und legen sie Ihnen beim nächsten Öffnen der App zur Zustimmung vor. Stimmen Sie nicht zu, gilt die bisherige Fassung für Sie weiter; beide Seiten können den Nutzungsvertrag in diesem Fall nach § 11 beenden. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
- Ohne Ihre Zustimmung wirksam werden nur Änderungen, die ausschließlich zu Ihrem Vorteil sind, sowie Anpassungen, zu denen wir gesetzlich oder behördlich verpflichtet sind; auf beide weisen wir Sie in Textform hin.
- Änderungen der Plattformgebühr gelten nur für Aufträge, die nach dem Wirksamwerden veröffentlicht werden, und werden dort vor der Veröffentlichung angezeigt.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht. Ist der Nutzer Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt; ein Gerichtsstand wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.
- Vertragssprache ist Deutsch. Diese Bedingungen sind jederzeit unter friendlyhelper.de/agb.html abrufbar und können dort gespeichert und gedruckt werden; den Vertragstext des jeweiligen Auftrags zeigt die App an.
- Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
Anhang
Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular sind Bestandteil dieser Bedingungen und stehen vollständig unter friendlyhelper.de/widerruf.html.